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Din 4109

Die DIN 4109 regelt nicht nur Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau, sondern schreibt auch das Verfahren vor, nach dem die Einhaltung der geforderten Schalldämm-Maße für raumtrennende Bauteile nachzuweisen ist

Schall kann verschiedene unerwünschte Wirkungen auf Lebewesen haben. Beim Menschen können laute Schallwellen zur Innenohrschwerhörigkeit (durch Schädigung des Corti-Organs) und zu Gleichgewichtsstörungen wie Schwindel führen. Häufiger sind jedoch mittelbare Gesundheitsschäden durch Lärm und Geräusche, etwa Schlafstörungen.[1]

Schall breitet sich in mechanische Schwingungen und Druckwellen aus. Die vom Menschen hörbaren Schallschwingungen liegen im Frequenzbereich von 16 bis 20.000 Hz. Der Frequenzbereich von 200 bis 5.000 Hz ist für den Schallschutz von besonderer Bedeutung, da dieser Bereich vom Gehör besonders deutlich wahrgenommen wird. Schalldruck wird ab einer Hörschwelle bei 10 dB(A) wahrgenommen und ab einer Schwelle von 100 dB(B) als Schmerz empfunden. Befinden sich Sender und Empfänger im selben Raum, wird die Schallintensität durch Schallabsorption durch Dämpfung verringert. Dabei spielen neben der im Raum vorhandenen Luft insbesondere die Beschaffenheit des Bodenbelags sowie Einrichtungsgegenstände eine wichtige Rolle. Bauliche Schalldämmung ist möglich, wenn Sender und Empfänger räumlich getrennt sind.

Störschall wird in Luftschall und Körperschall unterschieden. Beim Körperschall wird ein Feststoff (z. B. eine Wand) direkt angeregt. Erfolgt die Anregung eines Feststoffs (z. B. einer Raumdecke) durch Gehbewegungen, spricht man von Trittschall. Die Schallausbreitung in der Luft erfolgt als Längswelle mit einer Geschwindigkeit von 340 m/s. In Feststoffen breitet sich Schall als Biegewelle in Abhängigkeit von der Dichte, Schichtdicke und Frequenz aus. Die Grenzfrequenz eines Feststoffs ist die Frequenz, bei der die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Biegewelle im Feststoff 340 m/s beträgt und der Übergang von Luft- und Körperschall besonders verlustarm ist.

Eine weitere Unterteilung des Schallschutzes kann erfolgen, indem zwischen baulichem Schallschutz und nachträglichem Schallschutz unterschieden wird. Baulicher Schallschutz wird gemeinhin anhand von Simulationen und Erfahrungswerten während der Planungs- und Bauphase installiert und kann nach Fertigstellung des Gebäudes nur noch mit großem Aufwand angepasst werden. Der bauliche Schallschutz ist jedoch die einzige Möglichkeit, die Schallübertragung per Körperschall zwischen verschiedenen Räumen und/oder Stockwerken zu verhindern. Nachträglicher Schallschutz hingegen kann exakt auf die Anforderungen der jeweiligen Räumlichkeit angepasst werden und ist daher sehr flexibel. Er wird primär eingesetzt, um den Schallschutz in Fällen zu gewährleisten, in denen sich Schallquelle und Empfänger im selben Raum befinden.

Die VDI Richtlinie 4100 liefert unterschiedliche Anforderungen an Mehrfamilienhäuser (bzw. Etagenwohnungen) sowie Einfamilienhäusern (auch Doppel- und Reihenhäusern), die sich in drei Klassen unterscheiden. Außerdem wird der Schallschutz innerhalb von Wohnungen in zwei Klassen unterschieden.[4] Die Schallschutzstufe I entspricht dabei den Kenngrößen der DIN 4109, während die VDI Richtlinie verbesserte Kenngrößen ansetzt. Bei der Schalldämmung sind höhere dB besser (bei Luftschall), bei Nachhall kleinere dB besser (bei Trittschall). Der maximale Pegel liegt generell um 10 dB über den angegebenen Werten und bezieht sich auf einzelne lautere Aktionen (Öffnen und Schließen, Einschalten von Anlagen). Es ergeben sich folgende Kenngrößen.[5][6]

Schutz gegen Luftschallübertragung bei DIN 4109 mit R′w ≥ 53 dB horizontal (vertikal und 2-geschossig mehr). Bei Schallschutzstufe II dann mit R′w ≥ 56 dB horizontal. Bei Schallschutzstufe III dann mit R′w ≥ 59 dB.

Schutz gegen Trittschallübertragung bei DIN 4109 mit L′n,w ≤ 53 dB an Wohnungsdecken. Bei Schallschutzstufe II dann mit L′n,w ≤ 46 dB. Bei Schallschutzstufe III dann mit L′n,w ≤ 39 dB.

Schutz gegen haustechnische Anlagen bei DIN 4109 mit L′AF,max ≤ 30 dB(A) an Wohnungsdecken. Bei Schallschutzstufe II weiter mit L′AF,max ≤ 30 dB(A). Bei Schallschutzstufe III dann mit L′AF,max ≤ 25 dB(A).

Schutz gegen Gewerbe im Gebäude bei DIN 4109 mit L′AF,max ≤ 35 dB(A) tagsüber und L′AF,max ≤ 25 dB(A) nachts. Bei Schallschutzstufe II bei Einzelgeräuschen maximal 10 dB höher. Bei Schallschutzstufe III ist die gewerbliche Nutzung im Gebäude regelmäßig ausgeschlossen.

Schutz gegen Außenlärm bei DIN 4109 wird nach dem Lärmpegelbereich die erforderliche Schalldämmung ermittelt. Bei Schallschutzstufe II übernimmt man den Wert. Bei Schallschutzstufe III wird er um 5 dB besser angesetzt.

In VDI 4100, Tabelle 1 sind Beispiele aus der akustischen Beratungspraxis, also subjektive Eindrücke aufgelistet, die für den Laien leichter zu fassen sind, z. B. „Laute Sprache: SST I: verstehbar, SST II: im allgemeinen verstehbar und SST III: im allgemeinen nicht verstehbar“.

Natürlich kann es dabei zu abweichenden persönlichen Urteilen kommen, für einen entsprechenden Nachweis sind die objektiven, in der Richtlinie festgehaltenen dB-Werte der Tabelle 2 für den Luft- und Trittschallschutz ausschlaggebend

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